HNO Ärzte München

Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Thomas Wustrow
Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Kornmesser
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003 wall clock - Gesundheitspolitik: Bürgerversicherung - HNO München
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Gesundheitspolitik: Bürgerversicherung – HNO München

Wozu führt eine „Bürgerversicherung“? Für alle gleich gut oder gleich schlecht?

Das deutsche sehr effektive und sehr leistungsfähige Gesundheitswesen besteht aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV), was als duales Krankenversicherungswesen bezeichnet wird. Mit der Bürgerversicherung will man die Gleichstellung aller Krankenversicherten erreichen, wobei die medizinische Gleichbehandlung bereits existiert, da schon jetzt nur ein effektives Versorgungssystem mit einem hohen Leistungsniveau für alle bereitsteht.

Die Herausforderungen an das zukünftige Gesundheitswesen sind:

  • Bewältigung des demographischen Wandels
  • Umgang mit dem technischen Fortschritt und den medizinischen Innovationen
  • Umgang mit der immer aufwendigeren und differenzierteren Versorgung
  • Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Medizin
  • Beseitigung des Ärzte- und Pflegekräftemangels
  • Verbesserung der ländlichen Versorgung und
  • Mitnahme von Altersrückstellungen.

Mit der Bürgerversicherung will man

  • die Zwei-Klassenmedizin abschaffen
  • eine bessere medizinische Versorgung erreichen.

Die Bürgerversicherung würde aber keines der zukünftigen Herausforderrungen des Gesundheitswesens und keines der von ihr gesteckten Ziele erreichen, da sie

  • die Zwei-Klassenmedizin etabliert.

Aus der Erfahrung anderer Länder führen Einheitssysteme zu parallelen Versorgungsstrukturen, da sich Patienten weitere Zusatzversicherungen leisten und suchen, die mehr Leistungen und Komfort ermöglichen, da eine Bürgerversicherung nur das Nötigste abdecken kann. Gerade die Möglichkeiten für Krankenzusatzversicherungen werden die Zwei-Klassenmedizin noch verstärken und das „Gerechtigkeitsproblem“ noch vergrößern.

  • dem Krankenversicherungssystem 12,45 Mrd. Euro entzieht

und somit die medizinische Versorgung aller Patienten in Deutschland schwächt; hierzu ist ein Steuerzuschuss geplant, den wiederum Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen deutlich mehr belastet. Demnach würde der Beitragssatz sich von 15,7% auf 16,7% erhöhen, das den Wirtschaftsstandort in Deutschland erheblich belasten würde. Bereits jetzt liegt in der sogenannten paritätischen Krankenkostenfinanzierung eine Mehrbelastung der Arbeitgeber vor, da sie die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall mit ca. 5-8 Mrd. Euro übernehmen; das entspricht bereits jetzt einer Steigerung um 3,8% des Beitragssatzes.

  • die kapitalgedeckelte Vorsorge schwächt

auf Kosten der Generationengerechtigkeit,

  • bis zu 51.000 Arbeitsplätze gefährdet, da es zu einem massiven Jobverlust der Angestellten in den PKV Unternehmen kommen würde.
  • den Wettbewerb unter den Kassen schwächt und damit eine schnelle Rationierung und Begrenzung der Leistungenerleichtert.

Auch wenn es mehrere Krankenversicherungen geben soll, so sind nach der Definition einer Bürgerversicherung die Leistungen und Vergütungen dieselben, sodass der Staat bzw. die Bürokratie über die Leistungen entscheidet (Staatsmedizin im Einheitssystem). Es droht somit eine Begrenzung des Leistungskataloges je nach Kassenlage der Politik. Damit wird gleichzeitig der schnelle Zugang zu Innovationen verlangsamt und die Wartezeiten erhöht.

  • die Arbeitgeber und damit die deutsche Wirtschaft belastet,

weil durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze die Lohnzusatzkosten um 46% steigen.

  • die Kosten der GKV erheblich steigert durch die Überführung der Beamten in die GKV insbesondere wegen des hohen Alters der Beamten, der schlechten Risiken wegen vieler Vorerkrankungen und wegen der vielen, bisher beitragsfreien mitversicherten Kinder.

Auch durch die Übernahme von Versicherten aus der PKV in der Übergangsphase, die dort wegen ihrer Krankheitsrisiken mit hohen Zuschlägen rechnen müssen, verteuert sich das System der Bürgerversicherung erheblich, weil die Gesunden ausbleiben oder dies nicht auffangen können.

Die Bezahlung der GKV-Patienten an die Ärzte erfolgt nicht in Euro, sondern nur in einem Punktesystem, sodass die Ärzte erst sehr viel später wissen, was sie in Euro umgesetzt und verdient haben (Regelleistungsvolumen). Im GKV-System gibt es innerhalb eines budgetierten Systems ein unbegrenztes Leistungsversprechen bei einer Flatratebezahlung. Der Verdienst aus GKV-Patienten ist bereits heute so unvorstellbar (!) niedrig, dass er nur durch einen Massenbetrieb oder durch Zusatzleistungen wirtschaftlich wird, die von den GKV-Patienten dazu gezahlt werden müssen (z.B. IGEL-Leistungen). Daraus ergeben sich auch die langen Wartezeiten, die für alle vielbeschäftigten Leistungsträger z.B. der Wirtschaft unakzeptabel und volkswirtschaftlich zu kostspielig wären.

  • die Leistungen im Gesundheitswesen nivelliert.

Nachdem Ärzte für die gleiche Behandlung das gleiche Geld bekommen sollen, wird vergessen, dass es keine gleichen Behandlungen gibt; wir führen heute eine personalisierte Medizin durch. So ist unbestritten, dass ein erfahrener Arzt mit einer langjährigen universitären klinischen Ausbildung oft wesentlich schneller die richtige Diagnose und die individuell beste Behandlung durchführt, da die Medizin eine Erfahrungswissenschaft ist, auch sind einzelne Kollegen wesentlich besser fortgebildet oder geschickter als andere, jedoch lässt sich das nicht messen und die Erfahrung der Patienten, deren Vertrauen und der Ruf eines erfolgreichen Arztes oder eines Ärzteteams sind hier entscheidend und können nicht auf die Honorierung umgelegt werden. Auch kann die Leistung in der Medizin mit hochqualifizierten, aber sehr teuren, selber intensiv geschulten Mitarbeitern mit einem weit entwickelten Qualitätsmanagment oder mit nur wenig ausgebildeten Ehefrauen oder anderen angelernten Hilfskräften durchgeführt werden.

  • den medizinischen Fortschritt nicht mehr finanzieren kann.

Der medizinische Fortschritt besteht aus einer sehr umfassenden Anamnese (Gespräch), sodass der erfahrene Arzt nicht die komplett vorhandene Apparatemedizin in Gang setzen muss, sondern nur die absolut notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden. Niemals sind PKV-Patienten Versuchskaninchen, da sie selber viel zu kritisch sind und die sehr strengen medizinischen und juristischen Überwachungssysteme dies niemals ermöglichen würden. Viele relevante medizinische Innovationen (z.B. Genanalysen bei Krebserkrankungen) sind zuerst im PKV-System übernommen worden und wurden erst dann auf Druck oder bis heute noch nicht in das GKV-System eingeführt. Dieser innovative Druck würde bei einem Einheitssystem entfallen.

 

Zusammenfassend wird durch die Einführung einer Einheitsversicherung, Bürgerversicherung genannt, kein Problem gelöst.

 

Die Private Krankenversicherung (PKV) hat eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung, da sie wächst.

  • 8,77 Mio. Menschen sind privat krankenvoll versichert, das sind 110% mehr in den letzten 40 Jahren und 25,1 Mio. Menschen haben eine stationäre Zusatzversicherung.
  • leistet einen überdurchschnittlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung. 10% der Privatversicherten erwirtschaften 26% der Umsätze in der ambulanten Medizin. Nur dadurch können Geräte neu angeschafft werden und in Ballungsgebieten die Mitarbeiter ausreichend zu den Lebenshaltungskosten vergütet werden. Die PKV Versicherungen und Unternehmen zahlen Steuern, während die GKV aus Steuermitteln subventioniert werden. Alle Rechnungen der PKV Patienten werden im stationären Bereich um 15% (Belegarzt) oder 25% (Chefarzt) zu Gunsten der GKV reduziert. sichert Beschäftigungen, da die Privatversicherten die Arbeitgeber jährlich um 1,33 Mrd. Euro Lohnnebenkosten entlasten.
  • bezahlbar bleibt und ohne Kostenexplosion.
  1. Mit den Altersrückstellungen von derzeit 233 Mrd. Euro sind die Beiträge auch im Alter abgesichert. Im Alter werden die Beiträge zusätzlich gesenkt durch den Wegfall des 10%igen Zuschlags, den Wegfall des Krankentagegeldes und Zuschüssen aus Zinsen.
  2. Versicherte können leicht in günstigere Tarife innerhalb der PKV wechseln.
  3. Durch einen Wechsel in einen Standardtarif, der dann bei 200 Euro liegt, können die Beiträge reduziert werden bei vergleichbaren Leistungen zur GKV.
  4. Bei Hilfsbedürftigkeit gibt es einen Basistarif auf GKV-Niveau mit Null Euro Eigenbeitrag.
  5. Von 2007 bis 2017 sind selbst in der Niedrigzinsphase die Beiträge der PKV nur um 3,0% im Vergleich zu 3,2% in der GKV angestiegen. Die PKV bildet trotzdem auch noch Altersrückstellungen
  • die Spitzenmedizin ermöglicht.

Sollte die PKV abgeschafft werden, könnte die Spitzenmedizin in Deutschland über die GKV nicht mehr ihre Ärzte bezahlen und im Land halten, da sie nur durch die Gewährung einer Privatliquidation an den großen Universitätskliniken und Schwerpunktkrankenhäusern gehalten werden können. Auch der sehr lange und zeitlich intensive Ausbildungsweg eines Arztes mit der sehr geringen Bezahlung ist derzeit nur durch den Verzicht möglich, da in späteren Jahren dies einigermaßen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen wieder aufgeholt werden kann, wenn die Honorierung von PKV-Patienten erhalten bleibt.

 

Das Modell der Bürgerversicherung ist in keinem anderen Land umgesetzt. Wie sehen Einheitskrankenversicherungen in anderen Ländern aus? In den Niederlanden wird diese von privaten Krankenversicherungen getragen, wobei der Arbeitnehmer eine Kopfpauschale und der Arbeitgeber einen prozentualen Beitrag bezahlen. Dies wäre bei uns nicht mehrheitsfähig. In der Schweiz zahlen nur die Arbeitnehmer eine Kopfpauschale, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Alle diese Länder haben sehr lange Wartezeiten, da keiner mehr zu diesen Konditionen Arzt werden möchte, und da die Leistung der Ärzte nicht mehr adäquat bezahlt wird.

Da sich die Beiträge zu einer Bürgerversicherung nach dem Brutto-Einkommen bemessen werden soll, entsteht ein neues Finanzamt, um alle Einnahmen (Miet- Zins-, Kapitaleinkünfte usw.) genau zu überprüfen.

Da ein neues einheitliches Honorarsystem mit Angleichung von EBM und GOÄ geben soll, wird die Zuwendung zu den Patienten ausbleiben, da es nicht mehr ein Wettbewerb um die Patienten gibt. Wenn es keine Honorarkürzungen geben soll, werden die Kosten der GKV-Patienten gewaltig steigen, weil zu einem so niedrigen Vergütungsniveau niemand mehr als Arzt tätig sein will und kann. Auch würde das bisher äußerst günstig honorierte GKV-System sich deutlich verteuern, wenn man die geringe Vergütung eines Krankenscheins für ein ganzes Quartal sieht. Privatversicherte müssen keinesfalls vor unnötigen Untersuchungen geschützt werden, da der Wettbewerb unter den Ärzten dies nicht erlaubt und jeder einzelne Patient sehr genau auf seine möglichst niedrige Rechnung achtet.

Es ist völliger Unsinn ist, dass Fachärzte dort vermehrt arbeiten, wo es mehr Privatversichert gibt, sondern sie werden als Fachleute überall gebraucht. Die Versorgung der GKV-Patienten wird sich eher verschlechtern, da sich der Leistungskatalog mehr  und mehr durch den Kostendruck reduziert und sich die meisten Ärzte die Versorgung von Patienten zu GKV Bedingungen nicht mehr leisten können, da dies für den Arzt bereits schon jetzt sehr oft ein Minusgeschäft ist. Nur durch Zusätze wie IGEL-Leistungen kann dies einigermaßen kostendeckend gestaltet werden.

Es ist eine völlige Mähr, dass Beamte für medizinische Leistungen in Vorleistung gehen müssten, da die Beihilfestellen extrem zügig die Rechnungen erstatten und kein Arzt einen Beamten zur Aufnahme eines Kredites drängen würde oder könnte.

 

Was bedeutet die Bürgerversicherung für die Beamten?

  • den Beamten wird dieses Leistungsprivileg weggenommen.

Im öffentlichen Dienst kann nur mit Zusatzleistungen der Fachkräftemangel eingegrenzt werden und der Beruf attraktiv sein. Nur mit hohen Gehältern kann einer der Berufe im Beamtenverhältnis nicht attraktiv gemacht werden, zumal dies für die für unseren Staat nicht zu bezahlen wäre.

  • Das Hamburger Modell führt zu einer erheblichen Kostensteigerung.
  1. Im Hamburger Modell können die Beamten zwischen PKV mit Beihilfe und GKV entscheiden. Anstelle der bisherigen Beihilfe würde ein kostenunabhängiger Zuschuss zu der Versicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden.
  2. Nur für die 2.400 Beamten in Hamburg soll dies bereits 5,8 Mill. Euro mehr kosten; in Bayern sollen Mehrkosten von mindestens 140 Mio. Euro anfallen, wobei eine Beitragsteigerung der GKV nicht mit eingerechnet worden sind. Dies müsste von dem Steuerzahler aufgebracht werden.
  3. Die Bürokratie für Beamte würden steigen, da Beitragsänderungen in den dann 3 vorhandenen Systemen (PKV-Basistarif, GKV Beihilfe) und Prämienrückzahlungen berechnet werden müssten.
  4. Da die Wahl zum Hamburger Modell unwiderruflich ist, widerspricht dies der Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten, da die vielen verschiedenen Lebensphasen mit der Möglichkeit für verschiedene Bemessungssätze (z.B. 50%, 70%, 80%) nicht berücksichtigt werden.
  5. Da mit der Ausübung des Wahlrechts für die jeweilige Krankenversicherung ein Verzicht auf Fürsorgeleistungen eintritt, ist dies nach dem GG Art. 33 Abs. 5 verfassungswidrig.
  6. Die Landesgesetzgeber würden zwar die Kosten tragen aber ihren Einfluss auf die Ausgabenhöhe verlieren, da die Kosten und das Leistungsniveau der GKV vom Bundesgesetzgeber bestimmt werden. Auch können die Länder keinen Einfluss mehr auf die Ausgestaltung der GKV und damit das Fürsorgeprinzips nehmen.

 

Welche Maßnahmen sind zur Einführung einer Bürgerversicherung geplant?

  • Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Versicherung mit einem Verbot zur Rückkehr in die private Krankenversicherung.
  • Angleichung der Vergütung von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) im EMB mit der privaten Krankenversicherung (PKV) in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
  • Entzug der PKV der Beitragsbasis durch Entzug von Neuversicherungen. Dies würde zu einer schleichenden Erosion des PKV-Systems führen.

Insgesamt wird durch die Bürgerversicherung das ideologische Gerechtigkeitsproblem nur verschlechtert und die Neiddebatte weiter angeschürt. Leider können nicht alle Menschen in höchstem Luxus leben und auch nicht alle der fähigsten Ärzte können alle Erkrankten behandeln. Jedoch ist unser sehr gutes System so ausgelegt, dass alle Patienten, ob arm oder reich,  mit den bestmöglichen Therapiemethoden sehr gut behandelt werden und einen gleiche Zugang dazu haben.  Hier sollten keine ideologischen Feldversuche gestartet oder zur Bedingung einer Regierung gestellt werden, sondern es sollte mit allen Beteiligten, die wirklich in der Krankenversorgung tätig sind, das Gesundheitswesen zum Vorteil unserer Patienten weiterentwickelt werden!

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